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Dienstanbieter dieser Website ist das Haus am Brunnen.
Haus am Brunnen
Rheinstraße 45
D-76549 Hügelsheim
Telefon: +49 (0)176 1890 1001
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vertreten durch den Inhaber Herrn Toni Trapp
Gerichtsstand: Amtsgericht Bezirk Bühl / Baden-Baden
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Technische Einrichtungen und sonstige Einrichtungen
1. Soweit die Firma “Haus am Brunnen” für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die Firma “Haus am Brunnen” im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Firma “Haus am Brunnen” von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Firma “Haus am Brunnen” bedarf einer vorherigen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen der technischen Anlagen der Firma “Haus am Brunnen” gehen zu Lasten des Veranstalters.
Bei Beginn und nach Ende der Veranstaltung wird der Stromzähler abgelesen, die verbrauchten kWh werden mit 30 Cent pro kWh berechnet.
3. Störungen an von der Firma “Haus am Brunnen” zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort behoben. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Firma “Haus am Brunnen” diese Störungen nicht zu vertreten hat.
4. Preise für Leihgeschirr und Küche sind im Mietpreis enthalten. Das Leihgeschirr ist ausnahmslos zur Verwendung im “Haus am Brunnen” vorgesehen und ist nach Gebrauch in der vorhandenen Küche / Spülmaschine zu reinigen.
5. Die Endreinigung nach der Veranstaltung im “Haus am Brunnen” wird von der Firma “Haus am Brunnen” durchgeführt und ist im Mietpreis enthalten. Die Räumlichkeiten sind jedoch besenrein zu verlassen, sämtliche Tische, Ablageflächen sowie die Küche feucht abzuwischen, sämtliche mitgebrachten oder geliehenen Gegenstände, sowie Müll, müssen nach Ende der Veranstaltung entsprechend entfernt oder weggeräumt sein.
Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Veranstalter haftet für Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Die Firma “Haus am Brunnen” kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Dinge
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige (auch persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die Firma “Haus am Brunnen” übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Firma “Haus am Brunnen”.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Firma “Haus am Brunnen” abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf die Firma “Haus am Brunnen” die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum kann die Firma “Haus am Brunnen” für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Raummiete berechnen.
Für liegengebliebene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Rücktritt durch die Firma “Haus am Brunnen”
1. Wird die gem. Mietvertrag vereinbarte Vorauszahlung – auch nach Verstreichen einer von der Firma “Haus am Brunnen” gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Firma “Haus am Brunnen”zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist die Firma “Haus am Brunnen” berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
a) höhere Gewalt oder anderen von der Firma “Haus am Brunnen” nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z. B. des Veranstalters oder Zweckes gebucht werden
c) die Firma “Haus am Brunnen” begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Unternehmens zuzuordnen ist.
3. Die Firma “Haus am Brunnen” hat den Veranstalter vor der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen die Firma “Haus am Brunnen”, außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch die Firma “Haus am Brunnen”. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung) Bei Rücktritt des Veranstalters ist die Firma “Haus am Brunnen” berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung des Mietgegenstandes nicht mehr möglich ist.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hügelsheim.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.